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  4. Regeln des Haddsch und der Umra

40 Artikel

  • Erleichterungen im Hinblick auf den Weihezustand (Ihrâm) Teil 1

    In der islâmischen Rechtsterminologie bedeutet Ihrâm: die Absicht, in den Weihezustand für die Pilgerfahrt (Haddsch oder Umra) einzutreten. Es ist Sunna, sich vor der Absicht, in den Weihezustand einzutreten, zu waschen, zu parfümieren, genähte Kleidung abzulegen und ein rituelles Gebet zu verrichten. Wer den Haddsch oder.. Weiter

  • Erleichterungen im Hinblick auf den Weihezustand (Ihrâm) Teil 2

    7. Tragen eines Übergewands im Ihrâm: Es ist dem Pilger im Ihrâm erlaubt, ein Übergewand (Qabâ) zu tragen, ohne seine Hände und Schultern hineinzustecken, sondern ihn nur über die Schultern zu werfen, um sich vor Kälte und dergleichen zu schützen. Dies ist keine Sünde. Ahmad und Abû Hanîfa.. Weiter

  • Erleichterungen im Hinblick auf die Fähigkeit (Istitâa) : Teil 2

    5. Reise mit einem nichtmuslimischen Mahram: Findet eine Frau keinen muslimischen Mahram, der sie zum Haddsch begleitet, und hat sie einen nichtmuslimischen Mahram (Dhimmî; Schutzbefohlener unter islâmischer Herrschaft), so ist es ihr erlaubt, mit diesem zu reisen. Dies folgt der Auffassung der Hanafiten und Schâfiîten, die.. Weiter

  • Erleichterungen beim Haddsch: Teil 1

    Erleichterungen beim Haddsch Umar Az-Zabadânî Das Konzept der Erleichterungen (Ruchsa) aus Sicht der Scharîa Der Begriff „Ruchsa“ im Arabischen bedeutet ursprünglich „Weichheit und Milde“ und steht im Gegensatz zu „Härte“. So beschreibt man beispielsweise Fleisch als „al-lahmu.. Weiter

  • Erleichterungen beim Haddsch: Teil 2

    Ebenso ist die Beseitigung von Erschwernis ein etabliertes Prinzip und eine authentische Ausrichtung in dieser Rechtsordnung. Denn die Beweise für die Beseitigung von Erschwernissen für diese Gemeinschaft (Umma) haben den Grad der Gewissheit erreicht. So sagt Allâh der Erhabene: „Allâh will für euch Erleichterung; Er.. Weiter

  • Erleichterungen beim Haddsch: Teil 3

    Was die folgende Aussage angeht: „Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten ist eine Barmherzigkeit Allâhs für diese Umma. Jeder folgt dem, was er für richtig hält, und alle sind auf dem rechten Weg und alle wollen Allâhs Wohlgefallen – erhaben ist Er“, so trifft sie am ehesten auf die Durchführung der.. Weiter

  • Was ein Pilger vor dem Haddsch wissen sollte – Teil 1

    Rechtsinstrumentarium eines Haddschis Es besteht kein Zweifel daran, dass die ständige Sehnsucht der Herzen nach dem Haddsch das Ergebnis des Erhörens des Rufes Abrahams Frieden sei auf ihm seitens Allâhs des Erhabenen darstellt, und zwar in des Erhabenen Worten: „Und rufe unter den Menschen die Pilgerfahrt aus, so werden sie.. Weiter

  • Was ein Pilger vor dem Haddsch wissen sollte – Teil 2

    Der Haddsch als Gabe: Über den Haddsch als eine Gabe von einer Firma für die Arbeiter bei ihr oder von einigen Wohlhabenden für Arme sagt Dr. Nasr Farîd Wâsil, der ehemalige Mufti Ägyptens: „Die muslimischen Rechtsgelehrten verständigten sich darauf, dass ein zur Einhaltung religiöser Vorschriften Verpflichtete.. Weiter

  • Was ein Pilger vor dem Haddsch wissen sollte – Teil 3

    Man darf aus Geld, das harâm erworben wurde, den Haddsch nicht verrichten. Allerdings betrachten die Rechtsgelehrten den Haddsch aus dem Geld, das harâm ist, als rechtsgültig, wobei der Pflicht-Haddsch für einen entfällt und eine Sünde dabei vorliegt. In den Fatwas des Ägyptischen Fatwâ-Amtes heißt es:.. Weiter

  • Opfert, möge Allâh eure Schlachtopfer annehmen!

    Aller Lobpreis gebührt allein Allâh! Das Opfer ist ein grandioser Ritus und eine besonders stark wünschenswerte Sunna für jemanden, der ein Opfertier schlachten kann. Das Opfer ist eine hervorragende Annäherung an Allâh und ein bedeutsamer Ritus, der zu den besten Dingen gehört, durch die sich die Muslime am Opfertag.. Weiter

  • Themen zum Opfer

    Beim Opfer ist nur das vierfüßige Vieh zulässig, nämlich Kamele, Kühe, Schafe und Ziegen. Andere Tiere sind jedoch nicht zulässig, selbst wenn deren Fleisch essbar ist, wie etwa Hasen, Vögel, Antilopen, Gazellen und andere wilde Tiere. Thema: Ein Metzger bekommt in Verbindung mit dem Opfertier kein Entgelt,.. Weiter

  • Zur Zulässigkeit des Bewerfens der Steinsäule vor dem Stehen der Sonne im Zenit

    Nach dem schmerzhaften Unfall, der sich am Donnerstag, dem 12.12.1426 n. H., in Minâ ereignete und bei dem Hunderte von Menschen ums Leben kamen und andere verletzt wurden – möge Allâh den Verstorbenen vergeben und die Verletzten genesen lassen! – erschienen zahlreiche Artikel in den Zeitungen und im Internet, die dieses.. Weiter

  • Unterlassen des Haddsch trotz Fähigkeit

    Allâh der Erhabene sagt: "Und Allâh steht es den Menschen gegenüber zu, dass sie die Pilgerfahrt zum Hause unternehmen - diejenigen, die dazu die Möglichkeit haben." (Sûra 3:97). Der Haddsch ist also nur dem Fähigen eine Pflicht, wie Allâh der Erhabene sagt. Der Haddsch ist nach der Übereinstimmung.. Weiter

  • Ersatzleistung für das Versäumen einer religiösen Pflicht: Die Fidya

    Wer etwas Verbotenes beim Ihrâm-Zustand begeht, soll eine Fidya erbringen. Sie teilt sich in Arten: Wer seine Nägel schneidet, sein Haar abrasiert oder genähte Kleidung anlegt, und wenn ein Mann seinen Kopf bedeckt oder wenn eine Frau ihr Gesicht mit einem Frauenschleier oder einem Niqâb (Gesichtsschleier) verhüllt, Handschuhe.. Weiter

  • Der Sa'î (Lauf zwischen Safâ und Marwa) auf dem Dach des Sa'î-Bereichs

    Der Ältestenrat der Gelehrten in Saudi-Arabien hat mehrheitlich den Sa'î auf dem Dach des Sa'î-Bereichs bei dringender Notwendigkeit erlaubt. Im Wortlaut der Entscheidung heißt es: „Nach Austausch der Ansichten und der Diskussion hat der Rat mit Mehrheit das religiöse Gutachten erteilt, dass es erlaubt ist, den Sa'î.. Weiter